Die Soziallotterie Aktion Mensch e.V. hat einen Sonderfonds in Höhe von 20 Mio. Euro für geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgelegt
Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Die Aktion Mensch will er daher ermöglichen, Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung zu vermitteln.
Daher hat die Aktion Mensch e.V. die "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" in Höhe von 20 Millionen Euro eingerichtet, um die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeiten der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern.
Freie gemeinnützige Organisationen können bis zum 31. Dezember 2022 einen Antrag zur Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung im Antragssystem von Aktion Mensch e.V. stellen.
Die Aktion Mensch e.V. fördert im Rahmen einer Projektförderung
Die Aktion Mensch e.V. fördert im Rahmen einer Projektförderung in Deutschland:
- Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote)
- Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
- Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
- Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)
Förderbedingungen und Antragsmodalitäten
Der maximale Zuschuss beträgt 100.000 Euro, der Eigenanteil beträgt mindestens 5 %.
Förderhöhe und Laufzeit:
- bis zu 95 Prozent der Personal-, Honorar-, Sach- und Investitionskosten = maximal 90.000 Euro
- bis zu 95 Prozent der Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit = maximal 10.000 Euro
- Laufzeit: bis 1 Jahr
Eigenmittel von mindestens 5 Prozent der förderfähigen Kosten:
- Bare Mittel
- Spenden
- Individuelle Zuschüsse für Personalkosten
- Öffentliche Mittel
Weitere Informationen zu der Sonderförderung von Aktion Mensch e.V. finden Sie hier.
Fazit
Sie möchten Projekte im Rahmen der Ukraine-Hilfe auf den Weg bringen? Sprechen Sie mich gerne an, ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung. Ich führe auch gerne eine Fördermittelrecherche für Sie durch: 02232 / 92 85 44-1, info@buschconsult.org.
Hat Ihnen mein Blogartikel gefallen? Dann laden Sie sich unbedingt mein E-Book zur erfolgreichen Einwerbung von Fördermitteln herunter. Hier erwerben Sie grundlegende Kenntnisse für die Fördermittelakquise und vermeiden Fehler bei der Antragstellung. Hier geht es zum E-Book. Aber seien Sie schnell, denn das E-Book gibt es nur begrenzte Zeit GRATIS!
Melden Sie sich gerne zu meinem Newsletter an und erhalten Sie so weiterhin wertvolle Fördertipps. Hier geht es zum Newsletter.
Ira Busch / BuschConsult: Expertin für Fundraisingberatung, Fördermittelakquise, Projektmanagement und Prüfung von Förderanträgen.
14.03.2022
Kommentar schreiben